Ich befasse mich hauptsächlich mit nationalem Recht, das vom Europarecht geprägt ist.
Meine Fälle stammen oft aus der Landwirtschaft.
Ich bin sowohl beratend tätig, als auch im Verwaltungsverfahren und vor Gericht. Ich kann Sie vor allen deutschen und europäischen Behörden und Gerichten vertreten, mit Ausnahme der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs.
Hier finden Sie Praxishinweise zu Enteignungen:
Daneben ist es mir ein besonderes Anliegen, frankophone Mandanten durch das deutsche Recht zu führen.
Ich nehme arbeitsrechtliche und strafrechtliche Mandate an.