Vergütung

Seit Büchner haben wir glücklicherweise einen Rechtsstaat, doch können die finanziellen Belastungen der Rechtsverfolgung nach wie vor enorm sein.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt in Deutschland die Bezahlung der Rechtsanwälte. Dieses Gesetz ist sehr kompliziert. Es unterscheidet nach Rechtsgebieten und dem jeweiligen Verfahrensstadium. Teilweise kommt es auf den Gegenstandswert an, teilweise werden Gebührenrahmen vorgesehen. Diese Unübersichtlichkeit führt leider dazu, dass die Gebühren kaum vorhersagbar sind. Spezialsoftware errechnet das Kostenrisiko. Wie kann ich aber wissen, bis in welches Verfahrensstadium der Fall gelangen wird? Es gibt Kollegen, die sich auf die Überprüfung von Anwaltsrechnungen spezialisiert haben.

In einem Punkt ist das RVG allerdings hilfreich: die Erstberatung darf für einen Verbraucher höchstens € 190 kosten (zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer). Diese Höchstgebühr wird im weiteren Verfahren voll angerechnet.

Abgesehen von der Erstberatung versuche ich, die Anwendung des RVG zu vermeiden.

Sehr gute Erfahrungen habe ich mit Pauschalhonoraren. Hier wird im Voraus festgelegt, was ich veranlassen und wie hoch das Honorar sein soll. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie von Anfang an genau wissen, wieviel Sie bezahlen müssen und was Sie dafür bekommen. Ich habe ebenfalls Planungssicherheit und erspare meinem Büro großen Dokumentationsaufwand, weil ich Kopien, Telefonate und Arbeitszeit nicht mehr detailiert belegen muss.

Selbstverständlich sind auch Zeithonorare möglich. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach dem Haftungsrisiko und der Gesamtstundenzahl. Um Ihnen eine Zahl zu nennen: bei einer Gesamtstundenzahl unter 10 und Haftung bis € 250.000 berechne ich € 264 pro Stunde, zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.

Das früher geltende Verbot von Erfolgshonoraren ist nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2006 – 1 BvR 2576/04 – überholt und vom Gesetzgeber zum 1.7.2008 neu geregelt worden. Ausnahmsweise können es besondere Gründe in der Person des Mandanten erforderlich machen, dass ein Erfolgshonorar vereinbart wird. Das Erfolgshonorar muss zur Sicherstellung der Rechtsverfolgung notwendig sein. Im vom BVerfG entschiedenen Fall handelte es sich um in den USA lebende Erben eines von den Nationalsozialisten enteigneten Grundeigentümers. Wenn Sie glauben, daß in Ihrer Person ein besonderer Grund liegt, der ein Erfolgshonorar erforderlich macht, sprechen Sie mich bitte an.